Fragen Allgemein
Hier erhalten Sie Antworten zu folgenden allgemeinen Fragen:
- Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
- Wo finde ich Informationen zu den Lieferzeiten?
- Wie hoch sind die Versandkosten?
- Wo werden die Türen und Zargen hergestellt?
- Kann ich auch Türen und Zargen in Sonderabmessungen im Onlineshop bestellen?
- Wie werden die bestellten Türelemente angeliefert?
- Was müssen Sie bei Anlieferung einer Speditionssendung beachten?
1. Welchen Zahlungsarten werden Akzeptiert?
Eine Übersicht über alle durch uns akzeptierten Zahlungsarten finden Sie hier.
2. Wo finde ich Informationen zu den Lieferzeiten?
Die Lieferzeiten sind bei jedem Artikel in der Produktinformation unter dem Register "Lieferzeiten" gesondert aufgeführt.
3. Wie hoch sind die Versandkosten?
Eine Übersicht über die Staffelung Versandkosten finden Sie hier.
4. Wo werden die Türen und Zargen hergestellt?
Unsere Türen und Zargen sind geprüfte Markenprodukte überwiegend deutscher Hersteller. Lediglich die Türen und Zargen mit der Oberfläche CPL gebürstet werden im EU-Ausland produziert.
5. Kann ich auch Türen und Zargen in Sonderabmessungen im Onlineshop bestellen?
Nein, das geht leider nicht.
Sie können aber Sonderabmessungen in der Breite und/oder Höhe bei uns anfragen und wir erstellen Ihnen kurzfristig ein Angebot.
Sollte unser Angebot dann Ihren Vorstellungen entsprechen, reicht eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon - wir übernehmen dann die Bestellabwicklung.
6. Wie werden die bestellten Türelemente angeliefert?
Die Lieferung der Waren erfolgt frei Bordsteinkante. Ein Abtragen zur Verwendungsstelle, sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Versandpalette sind in den Versandkosten nicht enthalten.
Zur Abstimmung eines Termins für die Anlieferung meldet die anliefernde Spedition sich vorab bei Jhnen telefonisch. Bitte geben Sie daher bei der Bestellung immer eine Rufnummer auf, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Die Anlieferung erfolgt in der Regel Montags bis Freitags in der Zeit von ca. 8.00 bis ca. 17.00 Uhr.
Im Regelfall ist eine halbtagsgenaue Terminierung möglich.
7. Was müssen Sie bei Anlieferung einer Speditionssendung beachten?
Wenn Sie ein Verbraucher nach §13 BGB sind (siehe 1. Satz unter Ziffer 2.2 unserer AGB). müssen Sie rein rechtlich gar nichts machen. Anweisungen zu Handlungen bei Anlieferung einer Sendung sind nach aktueller Rechtsauslegung mit dem BGB nicht vereinbar. Deshalb lediglich folgendes als Bitte an Sie:
Entfernen Sie bitte direkt bei Anlieferung in Anwesenheit des Frachtführers die Stretchfolie von der Palette.
Sollten Transportschäden festgestellt werden, vermerken Sie diese auf dem Speditionsschein oder Lieferschein unter Angabe der Schäden mit Datum und Unterschrift. Lassen Sie sich diese Angaben vom Fahrer unbedingt gegenzeichnen.
Nur wenn dieses beachtet wird, ist für uns als Onlinehändler eine Schadensregulierung mit der Spedition überhaupt möglich.